Fortschritte in der gemeinsamen Prüfungsorganisation

Werkstattbericht aus der gemeinsamen Prüfungsorganisation

Im Februar dieses Jahres haben die drei großen Kom­mu­ni­ka­tionsverbände DPRG, GPRA und BdP unter Einbeziehung der bisherigen Arbeit der DAPR GmbH und der Prüfungsinstitution des DPRG die gemeinsame „Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation der deutschen Kom­mu­ni­ka­tionswirtschaft (PZOK)“ gegründet. Ge­schäftsführer Prof. Dr. Karl-Martin Obermeier treibt seitdem gemeinsam mit den Gesellschaftern und den Gründungsm itgliedern der Beiräte und Gremien der gemeinnützig orientierten GmbH alle Vorbereitungen voran, damit zum Start des neuen Jahres die Organisation ihre wichtige Rolle in der Ausbildung von PR-Beratern und Presse­sprech­ern planmäßig übernehmen kann. Jan Mönikes, Justitiar des BdP und Vor­sitz­ender der Gesellschafterversammlung der PZOK gibt in einem ersten Werkstattbericht einen Überblick über den bisherigen Stand der Vorbereitungen:

Die DAPR GmbH, deren Hauptgesellschafter die GPRA ist, wie auch die DPRG, werden pünktlich zum 31.12.2007 ihre bisherigen Prüfungs- und Zertifizierungsaktivitäten beenden. Alle Prüfungen, die nicht noch 2007 im bisherigen Rahmen abgewickelt werden können, werden an die PZOK als gemeinsame neue Institution verwiesen. Die DAPR GmbH, die aus gesellschaftsrechtlichen Gründen bei der Gründung der neuen Gesellschaft Pate gestanden hat, wird ab dem 1.1.2008 „nur“ noch mit Angeboten der Aus- und Weiterbildung im Markt aktiv sein, jedoch keine Prüfungen mehr abnehmen. Die PZOK selbst dagegen wird keine eigenen Aus- und Weiterbildungsangebote machen, sondern ausschließlich private Aus- und Weiterbildungsangebote auf ihre Qualität hin testen und Kandidatinnen und Kandidaten für entsprechend qualifizierte Abschlüsse prüfen.

Für alle, die vor dem 31. Dezember 2007 bereits in Ausbildung sind, bleibt jedoch alles beim Alten. Alle Prüfungen werden in den bisherigen Strukturen abgewickelt. Ebenso müssen sie keine Änderung der für sie jeweils geltenden Prüfungsanforderungen befürchten. Übergangsregelungen werden dafür sorgen, dass ihnen hier keine „bösen Überraschungen“ drohen. Alle vor dem 31.12.2007 bereits erteilten Prüfungen von DAPR und GPRA werden zudem als gleichwertige Abschlüsse auch in der Zukunft anerkannt und können auf Wunsch nach dem 01.01.08 unkompliziert und gegen einen Selbstkostenbeitrag auch auf das neue Zertifikat übertragen werden.

Alle Ausbildungen, die erst im Jahr 2008 beginnen, sollen dagegen bereits die neue gemeinsame Prüfungsordnung berücksichtigen. Damit sich die Un­ter­neh­men und Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, rechtzeitig hierauf einstellen können, wollen sich bereits im Oktober die Mitglieder der Gremien im Rahmen eines Workshops auf einen „Body of Knowledge“ verständigen, der den Kern für die künftige einheitliche Prüfungsordnung darstellen soll. Prof. Obermeier wird dieses „Grundwissen“ zusammen mit den Überlegungen zur Qualitätskontrolle und zu den Prüfungen dann im Kreis der Bildungsträger zur Diskussion stellen. Grundsätzlich verständigt haben sich die Verbände bereits darauf, dass – unabhängig ob die Ausbildung den PR-Berater oder den Presse­sprech­er zum Ziel hat – ein gemeinsamer Wissensstamm vermittelt werden muss, auf dem aufbauend sich später Spezialisierungen als differenzierendes Merkmal ergeben. Prof. Dr. Lothar Rolke, der die künftige Prüfungskommission leiten wird, hat dazu einen Vorschlag erarbeitet, der sich zur Zeit in der Diskussion innerhalb und zwischen dem Kreis der Gesellschafter befindet.

Stand der Diskussion innerhalb der Gesellschafterversammlung ist weiter, dass die PZOK in den nächsten Jahren erreichen will, dass sich alle zertifizierten Aus- und Weiterbildungsangebote in ihrer Bewertung der individuellen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Standards der Hochschulen im europäischen Hochschulraum orientieren. Dies ist möglich durch den Erwerb von sogenannten Leistungspunkten (credit points), die in der Aus- und Weiterbildung durch Leistungsnachweise/Testate erworben werden. Ein credit point entspricht dabei einem Arbeitsaufwand von 25-30 Zeitstunden. Diese Orientierung am „European Credit Transfer System“ (ECTS) schafft auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung, eine gewünschte Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit – idealerweise auch zwischen der universitären und außeruniversitären Ausbildung.

Die Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation der deutschen Kom­mu­ni­ka­tionswirtschaft will daher nur solche Bewerberinnen und Bewerbern zur Prüfung zulassen, die nachweislich an einer einschlägigen Aus- und Weiterbildung zur/zum „PR-Berater(-in)“ bzw. zur/zum Presse­sprech­er(-in)“ teilgenommen haben.

Zudem soll bei der Zulassung zur Prüfung – unabhängig von der vorherigen Teilnahme an einem einschlägigen Aus- und Weiterbildungsangebot – davon ausgegangen werden, dass Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss mindestens ein Jahr Berufstätigkeit im Bereich der Public Relations/ Öf­fent­lich­keitsarbeit, ohne einen Hochschulabschluss mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Bereich der Public Relations/ Öf­fent­lich­keitsarbeit nachweisen können.

Folgende Elemente könnten dabei fester Bestandteil der Prüfung zur/zum „PR-Berater(-in)“ bzw. zur/zum „Presse­sprech­er(-in)“ werden:

– Entwicklung einer PR-Konzeption in einem Zeitraum von zwei Monaten, nach vorheriger Vorlage eines genehmigungsbedürftigen Exposés und
– Darstellung und „Verteidigung“ dieser Konzeption in einer 30minütigen mündlichen Prüfung
– Bearbeitung von drei Case Studies aus den Themenfeldern „Managementwissen“, „Methodik“, „Kom­mu­ni­ka­tions-Handwerk“, davon zwei Case Studies in schriftlicher Form (jeweils 90 Minuten) und ein Case Study in mündlicher Form (30 Minuten Einarbeitung, unmittelbar anschließend 30 Minuten mündliche Prüfung)

Der erste Teil der Prüfung soll zu 50 Prozent (30 Prozent PR-Konzeption, 20 Prozent Darstellung und Verteidigung) in die Endnote einfließen, ebenso wie der zweite Teil der Prüfung (schriftliche Bearbeitung eines Case Studies jeweils 20 Prozent, mündliche Bearbeitung/Prüfung 10 Prozent). Die Prüfungen sollen von zwei Prüfern aus dem Prüfungsgremium der PZOK abgenommen werden. Das jeweilige Aus- und Weiterbildungsinstitut kann optional einen Prüfer in die Prüfung entsenden, dieser ist jedoch nicht stimmberechtigt.

Die inhaltliche Ver­ant­wor­tung­ für die Prüfungsinhalte liegt beim Vor­sitz­enden der Prüfungskommission, dieser wird bei seinen Vorbereitungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PZOK operativ unterstützt. Alle Verbände und ihre Mitglieder werden gebeten, der Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation der deutschen Kom­mu­ni­ka­tionswirtschaft zeitnah praxisrelevante Cases für Prüfungszwecke zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten für die Prüfung liegen bei EUR 750. Die Kosten für die erstmalige Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungsangeboten soll bei EUR 1.800 liegen, die Kosten für die Re-Zertifizierung soll EUR 900 betragen. Die Zertifizierungen der Aus- und Weiterbildungsinstitute, die von der DPRG vorgenommen wurden, behalten für die entsprechende Dauer ihre Gültigkeit.



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